Mitgliedschaft im Verein

Voraussetzungen der Mitgliedschaft

1. Mit Fischereiberechtigung

Für natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind, sowie für Jugendliche die das 10. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Jugendfischereischeines sind und die Mitgliedschaft im Bezirksfischereiverein Fürstenfeldbruck e.V. anstreben, werden einmalig Jahresgastkarten ausgegeben um den Verein und die Mitglieder kennen zu lernen.
Anträge auf die Jahresgastkarte können bis 30.06. des Jahres eingereicht werden.
Vor Ablauf dieses Probejahres können Sie den Antrag auf Aufnahme (Frist bis zum 15.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr) als ordentliches Mitglied stellen.
Aufnahmen sind gem. Satzung nur zum 01. des folgenden Jahres möglich.
Richtlinie und Gebühren zur Aufnahme als ordentliches Mitglied:
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Antrag für eine Jahresgastkarte(Formblatt Nr. 002):
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Richtlinie und Gebühren zur Aufnahme als Jugend-Mitglied:
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Richtlinie und Gebühren für Probejahr:
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2. Fördermitgliedschaft

Sollten Sie den Verein und seine Bemühungen um die Hege und Pflege seiner Gewässer, dem Schutz der Lebewesen über und unter der Wasseroberfläche unterstützen wollen, so freuen wir uns über Ihren Antrag auf Fördermitgliedschaft. Als Dank erhalten Sie die Zeitschrift "Bayerns Fischerei & Gewässer", welche vierteljährlich erscheint.
Als Fördermitglied unterstützen Sie uns in allen unseren Aufgaben, die Amper und unsere anderen Gewässer für die nächsten Generationen zu erhalten und zu schützen, insbesondere auch den vielfältigen Fisch- und Kleintierbestand.
Fördermitglied kann jeder werden, der den Bezirksfischereiverein in diesen Vorhaben unterstützen möchte.
Antrag auf Fördermitgliedschaft(Formblatt Nr. 001):
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Anträge zur Aufnahme als Mitglied nach Absolvierung des Probejahres:

Mitgliedsantrag für Erwachsene(Formblatt Nr. 004):
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Mitgliedsantrag für Jugendliche(Formblatt Nr. 003):
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Fischereischeine in Bayern:

Bitte beachten Sie die Gültigkeit im Freistaat Bayern für bestimmte in Deutschland ausgestellte Fischereischeine und die Informationen hierzu auf des Seiten des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. :
http://www.lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/nicht-anerkannte-fischereischeine-anderer-bundeslaender

Fischerprüfung in Bayern:

Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Fischereischeines sein, so finden Sie Informationen zur Fischerprüfung auf den Seiten des Fischereiverbandes Oberbayern.
http://www.fischereiverband-oberbayern.de/html/fischerprufung.html